Der Verein hat den Zweck, die Höchstener-Grundschule durch Beiträge zur Anschaffung zusätzlicher Arbeits- und Lehrmittel zu unterstützen. Typische Anschaffungen sind Unterrichtsmaterialien wie Bücher, Karteikästen oder Anschauungsmaterial. Die Mittel dienen aber auch zur Unterstützung bedürftiger Kinder bei Klassenfahrten und Ausflügen. Sie werden zur Anschaffung von Sportgeräten, Musikinstrumenten oder aber von Klassenmobiliar genutzt. Auch die Schulbücherei, das Spielfest oder die Projektwoche wären ohne finanzielle Unterstützung des Fördervereins nicht denkbar.
Ausschließlich zu diesen Zwecken dürfen die Mittel verwendet werden, die dem Verein zu fließen. Jeder kann Mitglied des Vereins werden; der jährliche Beitrag beläuft sich auf mindestens 20 Euro. Höhere Beiträge können freiwillig gezahlt werden und sind herzlich willkommen.
Gegenwärtig sind ca. 90% der Eltern Mitglied im Förderverein. Jährlich unterstützt der Förderverein die Ausbildung der Kinder direkt und indirekt durch Zahlungen von ca. 4000 Euro. Dieser Betrag wird zu 30% aus den Mitgliedsbeiträgen und zu 70% aus Spenden der Eltern finanziert. Das zeigt auf, dass wir auf die Spenden der Elternschaft angewiesen sind.
Der Verein zur Förderung der Höchstener Grundschule e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer 3030 eingetragen und als gemeinnützig anerkannt. Das heißt, die Mitgliedsbeiträge und auch mögliche Spenden können bei der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Der Verein ist berechtigt, Spendenquittungen auszustellen. Durch zweckgebundene Spenden können Eltern konkrete Projekte unterstützen, die Ihnen besonders am Herzen liegen.
Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand in enger Abstimmung mit der Schulleitung. Auf diese Weise wir gewährleistet, dass die Mittel des Vereins sachgerecht für unsere Kinder eingesetzt werden.
Der Vorstand des Vereins zu Förderung der Höchstener Grundschule e.V. arbeitet ehrenamtlich.
Er setzt sich zusammen:
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Nadine Aydinli | |
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Sven Linke | |
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Claus Wehberg |
Es werden selbstverständlich keine Aufwandsentschädigungen, Spesen oder ähnliches bezahlt. Die Vorstandsmitglieder bestreiten alle Verwaltungskosten aus eigenen Mitteln.
Alle Mittel, die dem Verein zufließen, werden zu 100% dem satzungsmäßigen Zweck zugeführt.